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Verein

Satzung

Die rechtliche Grundlage unseres Vereins

Neufassung 24.09.2020 14 Paragraphen

📋 Satzung des VfL Treuchtlingen e.V. – Verein für Leibesübungen Treuchtlingen e.V.

§ 1 – Name, Sitz und Zweck

1. Der Verein führt den Namen „VfL Treuchtlingen e. V.“ – Verein für Leibesübungen Treuchtlingen e. V. Als Gründungsjahr wird 1925 festgehalten.

2. Sitz in Treuchtlingen, eingetragen im Vereinsregister. Mitglied des Bayerischen Landes-Sportverbandes e. V.

3. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke gemäß Abgabenordnung durch:

Abhaltung von geordneten Sport- und Spielübungen
Instandhaltung von Sportplatz, Vereinsheimen und Liegenschaften
Durchführung sportlicher Veranstaltungen und Versammlungen
Ausbildung von Übungsleitern
Förderung der Jugendarbeit

§ 2 – Erwerb der Mitgliedschaft

Mitglied wird durch schriftlichen Aufnahmeantrag bei der Vorstandschaft. Die Vorstandschaft entscheidet über Aufnahme.

§ 3 – Verlust der Mitgliedschaft

1. Mitgliedschaft endet durch Austrittserklärung, Ausschluss oder Tod.

2. Schriftlicher Austritt zum Ende des Geschäftsjahres jederzeit möglich.

3. Ausschluss bei erheblichen Verstößen gegen Vereinszweck. Der Vereinsrat entscheidet mit 2/3-Mehrheit.

4. Maßregelung durch Verweis, Geldbuße bis 100,00 € und/oder Sperre bis ein Jahr möglich.

§ 4 – Beiträge

Alle Beiträge werden durch die Mitgliederversammlung festgelegt.

§ 5 – Stimmrecht und Wählbarkeit

1. Stimmberechtigt sind Mitglieder ab 16 Jahren.

2. Stimmrecht nur persönlich ausübbar.

3. Wählbar sind volljährige Vereinsmitglieder.

§ 6 – Vereinsorgane

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Mitgliederversammlung
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Vorstandschaft
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Vereinsrat

§ 7 – Mitgliederversammlung

1. Oberstes Organ ist die Mitgliederversammlung.

2. Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal jährlich statt.

3. Beschlussfähig ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder.

4. Satzungsänderungen benötigen 3/4 Mehrheit.

§ 8 – Vorstandschaft

Die Vorstandschaft setzt sich zusammen aus 3 gleichberechtigten Vorsitzenden und 4 stellvertretenden Vorsitzenden. Jeder der 3 Vorsitzenden ist alleine vertretungsberechtigt (§ 26 BGB).

§ 9 – Vereinsrat

Den Vereinsrat bilden die Vorstandschaft, Abteilungsleiter, Frauenbeauftragte, Jugendvertreter, Kassenrevisoren und Ehrenvorsitzende.

§ 10 – Geschäftsjahr

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Alle Einnahmen dürfen nur zur Erreichung des satzungsgemäßen Zweckes verwendet werden.

§ 11 – Abteilungen

Die Vorstandschaft kann neue Abteilungen bilden. Abteilungen führen keine eigenen Kassen.

§ 12 – Haftung

Für Verbindlichkeiten des Vereins haftet nur das Vereinsvermögen.

§ 13 – Datenschutz

Zur Erfüllung satzungsgemäßer Aufgaben werden unter Beachtung der DSGVO personenbezogene Daten digital gespeichert.

§ 14 – Auflösung des Vereins

Die Auflösung kann nur in einer eigens zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung mit 4/5 Anwesenheit und 3/4 Stimmenmehrheit beschlossen werden.

Satzungsneufassung beschlossen am 24.09.2020

Bei Fragen zur Satzung wende dich an die Vorstandschaft.

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